BEDINGUNGEN
Bedingungen zur Teilnahme am Markt des Rheinischen Singewettstreit
1. Die Anmeldung erfolgt per per Email oder Telefon.
Die Überweisung der Kosten gilt als verbindliche Anerkennung der
Teilnahme-, Ausstellungs- und Verkaufsbedingungen.
2. Die Vergabe des Platzes erfolgt durch den Veranstalter oder / und
dessen Mitarbeiter. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht
nicht. Daraus ergibt sich kein Rücktrittsrecht.
Platzierungswünsche werden gerne berücksichtigt. Mit der
Anmeldung versichert der Aussteller, dass der beantragte
Ausstellungsplatz von ihm selbst belegt wird
und keine Untervermietung erfolgt.
3. Es dürfen nur solche Gegenstände angeboten werden die
nicht gegen rechtliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten
verstoßen. Die Entscheidung, ob Waren mit diesem Grundsatz im
Einklang stehen, liegt allein beim Veranstalter oder/ und dessen
Mitarbeitern. Zuwiderhandlungen können mit Arealsverbot ohne
Gebührenerstattung belegt werden. Soweit Personen verbotene
Gegenstände mit sich führen, behält sich der
Veranstalter vor, diese Personen des Areals zu verweisen.
Zusätzlich kann der Veranstalter die Polizei verständigen.
4. Bei Beschwerden durch Aussteller oder Besucher über
unseriösen Verkauf-/gespräche hat der Veranstalter das Recht,
den Stand zu schließen.
5. Für Schäden, Verluste und Verletzungen, die vor,
während und nach der Veranstaltung auftreten, können
gegenüber dem Veranstalter keine Haftung und Regressansprüche
geltend gemacht werden. Der Veranstalter übernimmt für
Unfälle oder Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsbereich
keinerlei Haftung. Für Schäden haftet immer der Verursacher.
Der
Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder abhanden gekommene Gegenstände.
6. Das Verteilen von Werbung o.Ä. ist auf dem gesamten Areal nur
mit Genehmigung des Veranstalters zulässig. Werbung, o.Ä.
welche ohne Genehmigung des Veranstalters verteilt wird, kann einen
sofortigen Arealsverweis nach sich ziehen, Die Haftung für die in
Umlauf gebrachte Werbung übernimmt ausschließlich der
Herausgeber sowie dessen Erfüllungsgehilfen.
7. Den Anweisungen des Veranstalters und / oder dessen Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
8. Bei Rückfragen und Unklarheiten ist im Vorfeld mit den Verantwortlichen der Veranstaltungsleitung Kontakt aufzunehmen.
9. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder
teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich
möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung
am nächsten kommt.
|