Flohmarkt zu St.Goar
 

BEDINGUNGEN

Bedingungen zur Teilnahme am Markt des Rheinischen Singewettstreit

1. Die Anmeldung erfolgt per  per Email oder Telefon.  Die Überweisung der Kosten gilt als verbindliche Anerkennung der Teilnahme-, Ausstellungs- und Verkaufsbedingungen. 

2. Die Vergabe des Platzes erfolgt durch den Veranstalter oder / und dessen Mitarbeiter. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht. Daraus ergibt sich kein Rücktrittsrecht. Platzierungswünsche werden gerne berücksichtigt. Mit der Anmeldung versichert der Aussteller, dass der beantragte Ausstellungsplatz von ihm selbst belegt wird
und keine Untervermietung erfolgt.

3. Es dürfen nur solche Gegenstände angeboten werden die nicht gegen rechtliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Die Entscheidung, ob Waren mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein beim Veranstalter oder/ und dessen
Mitarbeitern. Zuwiderhandlungen können mit Arealsverbot ohne Gebührenerstattung belegt werden. Soweit Personen verbotene Gegenstände mit sich führen, behält sich der Veranstalter vor, diese Personen des Areals zu verweisen. Zusätzlich kann der Veranstalter die Polizei verständigen.

4. Bei Beschwerden durch Aussteller oder Besucher über unseriösen Verkauf-/gespräche hat der Veranstalter das Recht, den Stand zu schließen.

5. Für Schäden, Verluste und Verletzungen, die vor, während und nach der Veranstaltung auftreten, können gegenüber dem Veranstalter keine Haftung und Regressansprüche geltend gemacht werden. Der Veranstalter übernimmt für Unfälle oder Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsbereich keinerlei Haftung. Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der
Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder abhanden gekommene Gegenstände.

6. Das Verteilen von Werbung o.Ä. ist auf dem gesamten Areal nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig. Werbung, o.Ä. welche ohne Genehmigung des Veranstalters verteilt wird, kann einen sofortigen Arealsverweis nach sich ziehen, Die Haftung für die in Umlauf gebrachte Werbung übernimmt ausschließlich der Herausgeber sowie dessen Erfüllungsgehilfen.

7. Den Anweisungen des Veranstalters und / oder dessen Mitarbeiter ist Folge zu leisten.

8. Bei Rückfragen und Unklarheiten ist im Vorfeld mit den Verantwortlichen der Veranstaltungsleitung Kontakt aufzunehmen.

9. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.





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